Unzulässig ist es beispielsweise, wenn ein Amtsträger unter Inanspruchnahme seiner Amtsautorität den Wähler zugunsten oder zulasten einer politischen Partei beeinflusst.
Sie seien, so lauteten die Vorbehalte gegen die Beschäftigung von Frauen, nicht imstande, die nötige Amtsautorität auszuüben, und täten sich schwerer, das Briefgeheimnis zu hüten.
Seinem Ausbildungsvorsprung, seiner Amtsautorität und seinem Lehrauftrag entsprechend behält er jedoch die Gesamtverantwortung für das Unterrichtsgeschehen und dessen Ergebnisse.