Bei sogenannten Altverträgen, die vor dem Jahre 2009 abgeschlossen wurden, gibt es für den Versicherungsnehmer aber keinen Rechtsanspruch auf Mitnahme der Alterungsrückstellung.
Altverträge, die vor der strategischen Neuausrichtung geschlossen worden sind, werden noch vertragstreu abgewickelt, sofern eine gültige Ausfuhrgenehmigung der Bundesregierung vorliegt.