Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sammeln die bei ihnen zurückgegebenen Geräte aus privaten Haushalten kostenfrei und stellen sie zur Abholung bereit, die Hersteller sind für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich.
Zusätzlich zu Kunststoffabfällen wird auch der Import von kompaktierten (zusammengepressten) Altfahrzeugen und Altgeräten, von kleinen Elektromotoren, von Eisenerzschlacke und bestimmten Schiffen zum Abwracken verboten.
Dieses Blatt soll dafür sorgen, dass die Wertstoffe, die in den Altgeräten enthalten sind, nach dem Ende des Gebrauchs dem Wirtschaftskreislauf wieder verfügbar gemacht werden.