Die Alterswertminderung bezeichnet die Wertminderung einer Sache während ihrer Lebensdauer bzw. Gesamtnutzungsdauer aufgrund von Verschleiß, Abnutzung, Verbrauch oder aufgrund von Alterungsvorgängen.
Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes bedeutsame Änderungen eingetreten, so sind diese bei der Ermittlung der Alterswertminderung zu berücksichtigen.
Da die tatsächliche Alterswertminderung oft nicht genau festgestellt werden kann, behilft man sich für die Zwecke der Wertermittlung mit verschiedenen Näherungsverfahren.