Darüber hinaus ist es stets ein Anliegen der Remstalpolitik, staatliche Allzuständigkeit auf wesentliche Politikfelder zu beschränken und immer kritisch zu hinterfragen.
Die Bezirksvertretung ist für alle Belange ihres Stadtbezirkes zuständig (Allzuständigkeit im Stadtbezirk), sie hat dabei die allgemeinen vom Rat der Gemeinde erlassenen Richtlinien zu beachten.
Im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung dürfen die Länder nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn dies durch den Bund gestattet wird (prinzipielle Allzuständigkeit des Gesamtstaates).