Der Inhalt der Rechtsfolge kann abstrakt (Allgemeinverfügung oder Rechtsnorm) oder konkret auf einen Einzelfall bezogen sein (Einzelverfügung, Einzelfallentscheidung).
Piloten von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Gesamtmasse bis zu 10 kg ohne Verbrennungsmotor müssen eine Allgemeinverfügung zur Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg als Erklärung abgeben.