Diese sind grundsätzlich nur für Gewerkschaftsmitglieder wirksam, können aber per Allgemeinverbindlichkeitserklärung wie ein gesetzlicher Mindestlohn wirken.
Namentlich ist dies der Schutz der Arbeitnehmer, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Arbeitsvermittlung und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen.