Als einziges der Unionsmitglieder entging das Fürstentum, aufgestockt durch die Territorien seiner Agnaten, der Mediatisierung, und dies, ohne dass die Unionsangehörigen vorher Kenntnis davon bekamen.
Regent wurde meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat, also beispielsweise der Kronprinz, sofern er volljährig war.
Alleiniger Nachfolger eines weltlichen Kurfürsten im Kurpräzipuum konnte also immer nur dessen ältester ehelicher Sohn oder, falls er keinen legitimen männlichen Nachkommen hatte, sein nächster männlicher Agnat sein.
Während der Minderjährigkeit eines Kurfürsten regierte dessen nächster volljähriger männlicher Agnat, beispielsweise der Onkel des Kurfürsten, als Kuradministrator.