Somit gibt es theoretisch ebenso viele Staatsangehörigkeitskonzepte wie Staaten, praktisch hat sich jedoch das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip herausgebildet.
Das aus der britischen Tradition übernommene Geburtsortsprinzip wurde seit 1993 zugunsten einer immer stärker werdenden Tendenz zum Abstammungsprinzip aufgegeben.
Diese Regelung führte eine der Sache nach einheitliche Reichsstaatsangehörigkeit auf der Grundlage der Staatsangehörigkeiten der deutschen Länder ein, verankerte rechtlich das Abstammungsprinzip und schaffte das teilweise noch geltende Geburtsortsprinzip ab.