Die Höhe der Abschreibungssätze wird dabei von der Fertigstellung, Stellung des Bauantrages oder Abschluss eines Grundstückskaufvertrages abhängig gemacht.
D.h. eine Verringerung von Abschreibungssätzen wirkt nur sehr kurzfristig steuererhöhend, in den folgenden Jahren wird das durch geringere Steuerhöhe ausgeglichen.