Dies ging einher mit einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch den Abbau von Vergünstigungen, Beschränkungen des Verlustausgleichs und der Abschreibungsmöglichkeiten, Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung oder eingeschränkter Möglichkeiten zur Bildung steuerwirksamer Rückstellungen.
Als Grund für diese Änderung wurden u. a. bilanzrechtliche Vorteile und bessere Abschreibungsmöglichkeiten sowie die Umgehung der Unternehmensmitbestimmung genannt.
Durch die Zonenrandförderung, z. B. durch Steuererleichterungen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten oder Investitionszulagen wurde strukturpolitisch versucht, die Nachteile der Grenzlage auszugleichen.