Auch im arzthaftungsrechtlichen Rechtsstreit kann ein Ablehnungsgesuch gegen den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt werden, wenn diese begründet ist.
Ein Richter, der kraft Gesetz von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen ist, darf jedoch an dem Verfahren auch dann nicht mitwirken, wenn kein Ablehnungsgesuch gegen ihn gestellt wird.
Stellt sich die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs als willkürlich dar, verletzt dies das Justizgrundrecht des Antragstellers auf den gesetzlichen Richter (Abs.