In dieser Funktion nahm er am Anfang seiner Amtszeit 2017 an den Beratungen des Arbeitsgesetzgebung-Reformprojektes teil, gegen das er einen Ablehnungsantrag stellte.
Jedoch hätte der Ablehnungsantrag der Amerikaner sicher Erfolg gehabt, wären die beiden iranischen Schiedsrichter nicht von ihrer Regierung abgezogen und ersetzt worden.
Als sich auch die Staatsanwaltschaft außerstande sah, dem Ablehnungsantrag entgegenzutreten, erklärte sich der betreffende Richter selbst für befangen und schied so aus dem Verfahren aus.