Anders als bei einem bloßen Staatenbund waren die Beschlüsse und Regelungen des Bundes zudem den Gesetzen und Entscheidungen der einzelnen Poleis übergeordnet.
Dies bedeutet, dass ein eigener Führungsstab für die Funktion des Komponentenkommandos eingerichtet wurde, der separat neben dem der Luftflotte stand, ihr aber übergeordnet war.