Es entstand eine „Volksbücherei“ zur Bildung im Sinne des Regimes, während die Abteilung „Stadtbibliothek“ als wissenschaftliche Studienbibliothek an den überörtlichen Leihverkehr angeschlossen wurde.
Die drei Sozietäten Berenberg-Gossler & Partner, Graf von der Goltz Wessing & Partner und Zimmermann Hohenlohe Sommer Rojahn schlossen sich als eine der ersten deutschen Sozietäten 1989 überörtlich zusammen.
Verfügungen zur Unterbindung oder Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die nicht aus bewehrten Satzungen stammen, sind stets überörtlich.