Überpfändung bezeichnet im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht die Pfändung eines Gegenstands, dessen Versteigerungserlös den titulierten Anspruch einschließlich der Vollstreckungskosten übersteigt.
Eine Überpfändung läge etwa dann vor, wenn im Zuge der Eintreibung eines Anspruchs in Höhe von 50 € ein Kraftfahrzeug mit einem Ersteigerungserlös von 5000 € gepfändet würde.