Beide Vertragspartner haben sich verpflichtet, die Bereiche Unternehmensbesteuerung, Wettbewerbsrecht, Versicherungswesen, Übernahmerecht, Verbraucherschutz, Insolvenzrecht sowie Patent- und Markenwesen zu harmonisieren und noch verbleibende Ausnahmen und Beschränkungen so weit wie möglich abzubauen.
Er setzte sich für verschärfte Meldepflichten im Übernahmerecht ein, um das sogenannte „Anschleichen“, also den heimlichen Aufbau von Aktienbezugsrechten zu unterbinden.