Der durchführende Gutachter ermittelt zunächst die Summe der Ökopunkte im (vorher definierten und abgestimmten) Wirkraum des Eingriffs im aktuellen Zustand, d. h. vor Realisierung des Vorhabens.
Der Eingreifer spart durch den Erwerb der Ökopunkte Zeit, da er die notwendige Kompensation für seinen Eingriff zeitgleich mit dem Baubeginn vollziehen kann und er erlangt Planungs- und Vollzugssicherheit.