Die Folterzentralen lassen sich vier Zweigen zuordnen: dem Militärgeheimdienst, dem Luftwaffengeheimdienst, dem Direktorat für politische Sicherheit und dem allgemeinen Geheimdienst.
Die meist wechselständig und zweizeilig, selten gegenständig an den Zweigen angeordneten Laubblätter sind einfach, ganzrandig und besitzen dunkle Drüsen auf der Blattunterseite.
Im Falle eines Stammbruchs bricht die Baumkrone ganz ab, allerdings kann sich aus Zweigen eine Ersatz- oder Sekundärkrone entwickeln, während der Stammbereich fast vollständig abgestorben ist.
Die Gesetzesbegründung beklagte, dass „der Großkredit in allen Zweigen des Kreditgewerbes übertrieben gepflegt“ werde und deshalb eine Quelle für Kapitalfehlleitungen und Kapitalverluste darstelle.