Ursprünglich wurde die Klausel nicht dahingehend ausgelegt, dass sie erfordere, dass der Bundesstaat dem Angeklagten Rechtsbeistand zuteilen müsse, wenn dieser sich keinen leisten könne.
Durch das Zuteilen einer Sendeerlaubnis wird sichergestellt, dass zu einer bestimmten Zeit genau ein Datenendgerät den Zugriff auf das Netz bekommt und übertragen darf.
Als allokative Effizienz (von lateinisch locare, mittellateinisch allocare ‚platzieren', im weiteren Sinne ‚zuteilen') bezeichnet man in der Volkswirtschaft und dort speziell in der Mikroökonomie die Effizienz der Preissetzung.
Dabei gibt es keine Landes- oder Bezirkslisten, stattdessen werden zur Herstellung des Verhältnisausgleichs unterlegenen Wahlkreisbewerbern Zweitmandate zugeteilt.