Die gesetzlichen Erben sind dabei verpflichtet, alles zur Ausgleichung zu bringen, was ihnen der Erblasser bei Lebzeiten auf Anrechnung an ihren Erbanteil zugewendet hat.
Die Initialen am Grenzstein befinden sich auf der Seite, die dem jeweiligen Staat zugewendet ist, ist das C sichtbar, befindet man sich auf tschechischem Hoheitsgebiet.
Eine Nichtleistungskondiktion ist nach dieser Theorie im Grundsatz nur dann möglich, wenn der Gegenstand dem Bereicherten von niemandem durch Leistung zugewendet worden ist, oder entsprechend den ausdrücklichen gesetzlichen Ausnahmen (Abs.