Bei diesem ziellosen Flug durchlaufen ihre Flügel beim Flügelschlag etwa 30 Bogengrad und die Flügelschläge werden von kurzen Gleitphasen unterbrochen.
Selbst, wenn ihm zugutegehalten wird, dass er ein haltloser und zielloser Charakter ist, so würde eine langjährige Zuchthausstrafe bei diesem Angeklagten überhaupt keinen Zweck haben.