Schutzzweck ist die Erhaltung des Gebietes mit seinen Feuchtflächen als Lebensraum seltener in ihrem Bestand bedrohter wildwachsender Pflanzen- und wildlebender Tierarten sowie aus wissenschaftlichen Gründen.
Schutzzweck ist die Erhaltung des Feuchtgebietes als Lebensraum seltener und in ihrem Bestand bedrohter wildwachsender Pflanzen und Pflanzengesellschaften.
Die Segetalflora umfasst alle wildwachsenden Pflanzenarten, die neben den vom Landwirt auf den Äckern und Weinbergen angebauten Kulturpflanzen wachsen.
Auf den britischen Inseln gibt es immer wieder wildwachsende Bestände auf Feldern und Ruderalflächen, die sich als Gartenflüchtlinge oder durch eingeschlepptes Saatgut und Vogelfutter entwickeln.
Dem Gesetz folgten bis zum Frühjahr 1937 Durchführungsbestimmungen und Verordnungen u. a. zur Erhaltung der Wallhecken und zum Schutz wildwachsender Pflanzen und nichtjagdbarer Tiere.
Die Art ist innerhalb ihres Verbreitungsgebiets an den beiderseits kahlen, relativ großen Laubblättern von anderen wildwachsenden Arten zu unterscheiden.