Das Schiff war vorschriftsmäßig als Lazarettschiff gekennzeichnet, und dadurch handelte es sich bei der Bombardierung um eine Verletzung der Menschenrechte im Seekrieg (Kriegsverbrechen).
Darin wird die nicht vorschriftsmäßige Verlegung der Gas- und Stromleitung 1992 als eine der Hauptursachen für das Unglück angesehen, dieses Vergehen war jedoch schon verjährt.