Da insbesondere vollautomatische Waffen, halbautomatische Gewehre und Kurzwaffen bei Schusswaffengewalt benutzt werden, ist es sinnvoll, diese Waffen für den Privatwaffenbesitz zu verbieten.
Durch die automatische Richtungs-, Höhen- und Positionsbestimmung sowie die vollautomatische Korrektur der Waffenposition von Schuss zu Schuss wird eine schnelle Feuerbereitschaft sowie hohe Präzision gewährleistet.
Mögliche Einsatzgebiete sind die vollautomatische Prüfung von Bauteilen im Typenmix, die Prüfung an handbeladenen Prüfständen, Entwicklungsprüfstände sowie Einstellaufgaben wie das Einpressen einer Ventilblende.
Vollautomatische Waffen, die Pistolenmunition verschießen, fallen unter die Bezeichnung Maschinenpistolen und sind in der Regel kleiner als Maschinengewehre.