Da die Ursachen dissoziativer Störungen nicht generell als krankhafte Abweichungen angesehen werden können, ist eine Behandlung grundsätzlich Erfolg versprechend.
Die Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre (Abs.
Damit war die Schlacht beendet und die Römer zogen ab; ein weiterer Angriff auf die karthagischen Befestigungen wäre nicht Erfolg versprechend gewesen.