Das lag nicht nur an der staatlichen Repression, sondern auch an unterschiedlichen Interessen, die westliche und osteuropäische Menschenrechtsaktivisten verfolgten.
Im Mittelalter um nach 1200 stand hier ein Freihof als gerichtsunabhängiger Hof, der Verfolgten drei Tage lang auf dem Hof Schutz gewähren konnte, ohne dass sie vom Gohgericht behelligt wurden.