Dieses Risiko lässt sich durch angemessene hygienische Verhaltensweisen der Badegäste (vor dem Betreten des Beckens duschen, nicht ins Becken urinieren) deutlich verringern.
Weitere Anwendungsbeispiele sind öffentliche Tätlichkeiten, gewaltsame Demonstrationen, eine Störung öffentlicher Versammlungen, unangemessenes Verhalten wie öffentliches Urinieren bis hin zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Ebenfalls zur Intimpflege zählt für Frauen das Urinieren nach dem Geschlechtsverkehr: dies wirkt dem Aufsteigen von Bakterien in der Harnröhre entgegen und beugt Blaseninfektionen vor.