Schon im ersten Augenblick seines Daseins seien dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben.
Sie gelten als „Schlauch“ (shakull), „in dem die Ware transportiert wird“, sind aber auf der anderen Seite unverletzlich, wenn es zu Ehrverletzungen kommt.
Dabei hat sie die Arbeit des Ausschusses entscheidend mit geformt und wesentlich zur Anerkennung der internationalen Frauenrechte als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte beigetragen.
Der Rechtsstaat bedeutet grundsätzlich Bindung auch des Handelns der Staatsorgane an unverletzliche Rechtsnormen, die freilich nicht unbedingt Gesetzesnormen zu sein brauchen […].