Man unterschied das unverheiratete Hausgesinde mit Lohn und Verpflegung vom verheirateten Deputatgesinde mit Naturalentschädigung, einem zugewiesenen Landteil und teilweise einer eigenen Wohnung oder einem Gesindehaus.
Er war unverheiratet geblieben, hatte aber die Enkeltochter seines Bruders als Waisenkind an Kindes statt aufgenommen und sie zu seiner Alleinerbin gemacht.
Als weibliche Normalität einer unverheirateten Frau kannten diese eher schlecht bezahlte Tätigkeiten: in der Kindererziehung, der Pflege oder in journalistischen Gelegenheitsarbeiten.