Im Gegensatz zum Spießrutenlaufen wurde das Stäupen als unehrenhafte Strafe betrachtet, war also mit einem Ehrverlust für den betroffenen Soldaten verbunden.
Die unehrenhafte Entlassung hatte für die Angehörigen der germanischen Leibwache die Streichung des Entlassungsgeldes und die Nichtverleihung – eine ansonsten mit der ehrenvollen Verabschiedung einhergehende Privilegierung – des römischen Bürgerrechts zur Folge.
Unter einem Eselsbegräbnis () verstand man im Mittelalter und in der frühen Neuzeit die unehrenhafte Beisetzung eines gesellschaftlichen Außenseiters, meistens eines Selbstmörders.