Ab 1722 wurde der Bergbau unter fiskalische Leitung gestellt und die bisherige Kohlengräberei mit Hilfe von verschiedenen Sachverständigen in einen geregelten Abbau überführt.
Wer das nicht tat, hatte in Polizeikontrollen mit Schwierigkeiten zu rechnen und wurde oft zu einer Vorführung des Fahrzeugs bei einem Sachverständigen amtlich eingeladen.
Die Stellungnahmen der insgesamt 53 angehörten Sachverständigen wurden auf 180 Tonbändern mitgeschnitten, sofort in Schriftform übertragen und den Sachverständigen vorgelegt.