Ein offenes Schuldbekenntnis, so diese Gegenmeinung, sei aber unbedingte Voraussetzung, ihm als reuigem Sünder doch noch die Ehre einer Aufnahme zuteilwerden zu lassen.
Während er diesen Vorgang reuig reflektiert, erkennt er, dass es für erwachte Menschen wichtig ist, dem ureigenen Weg zu folgen, indem man auf sein Inneres hört.
Der Adressat wird aufgefordert, sich in dieser Angelegenheit der kirchlichen Hierarchie unterzuordnen, welche Dionysius als Garant für den verständnisvollen Umgang mit reuigen Sündern ansieht.
Anstandslos lässt sich die reuige Sünderin von der Polizei verhaften und nimmt sich fest vor, nach der Verbüßung der neuerlichen Haftstrafe in dieses Kloster zurückzukehren.