Dies ist von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig, wobei weder auf personelle Verflechtungen, noch auf gesellschaftsrechtliche Beteiligungsverhältnisse, sondern auf die tatsächliche Einflussnahme der Konzernmutter auf die Tochtergesellschaft abzustellen ist.
Möglicherweise war seine Entscheidung, sie zu behalten, dem Willen geschuldet, durch personelle Kontinuität im Mitarbeiterstab und der öffentlichen Verwaltung insgesamt für mehr Professionalität zu sorgen.
Einige dieser neureligiösen Geheimgesellschaften werden seit dem frühen 20. Jahrhundert auch im rechtsextremistischen Milieu rezipiert, mit dem ideologische und personelle Schnittmengen bestehen.