Beim Globalpauschalvertrag werden die zu erbringenden Leistungen ergebnisorientiert (funktionale Ausschreibung) beschrieben und dafür eine Pauschale vereinbart.
Für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung können die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand, die bei Dienstreisen angesetzt werden, als Werbungskosten abgezogen werden.
Hauptstreitpunkte waren: Kollektiv- oder Einzelvertrag, freie Arztwahl oder beschränkte Arztauswahl, Pauschale oder Bezahlung nach Einzelleistungen und schließlich die Höhe des Arzteinkommens.