Bei Verträgen, die aus mehreren Blättern bestehen, werden die einzelnen Blätter von denjenigen, die den Vertrag insgesamt unterzeichnen, mit ihrer Paraphe abgezeichnet (paraphiert), damit keine Blätter nachträglich ausgetauscht werden können.
Mit der Verleihung wurden seine Verdienste als Leiter einer Handelsmission, die den deutsch-brasilianischen Handelsvertrag paraphierte, sowie als Vorsitzender einer deutsch-brasilianischen Sonderkommission zur Regulierung des deutsch-brasilianischen Warenaustausches gewürdigt.
Wenn Einigkeit über den Vertragswortlaut besteht, werden sie von den Unterhändlern paraphiert und danach z. B. von Regierungsmitgliedern oder entsprechend bevollmächtigten Personen unterzeichnet.