Die Rettungsbootstationen wurden nicht ordnungsgemäß besetzt, die feuersicheren Türen wurden nicht geschlossen und die Passagiere wurden nicht unterwiesen, wie sie sich zu verhalten hatten.
Nur wenn die Hindernisse ordnungsgemäß überwunden, die Schlauchleitung korrekt gekuppelt ist und das gekuppelte Strahlrohr über die Ziellinie gebracht wurde, wird der Lauf anerkannt.
Sie ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte u. a. im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen, insbesondere Kassenaufzeichnungen.