Die Vorsitzenden wurden von den männlichen Steuerzahlern gewählt, verteilten die Gemeinschaftsaufgaben, sprachen Recht, stellten die Steuern für den Fiskus bereit und sorgten für einen sozialen Lastenausgleich.
Das geschieht nicht ganz ohne Eigeninteresse, da die Vierzehnjährige doch zusehends unter der Enge der Zwei-Personen-Familie, ohne männlichen (väterlichen) Einfluss, leidet.
Der Stifter hat das Recht, das Lehrprogramm sowie die Anzahl der meist ausschließlich männlichen Studenten, Lehrer und anderen Bediensteten festzulegen.