Da der Leichnam keinem gehört (die Angehörigen haben das Recht zur Totenpflege, aber erhalten kein Eigentum), werden diese Sachen nach Trennung vom Leichnam herrenlos.
Ein ungezähmtes Wildtier wird herrenlos, wenn es seine Freiheit wiedererlangt und vom Eigentümer nicht unverzüglich verfolgt wird oder er die Verfolgung aufgibt (Abs.