Die Folge dieser Prozesse sind kognitive Funktionsstörungen, die zu übersteigerter Angst, Desorientierung, scheinbar grundloser Aggression, verringerter oder fehlender Lernfähigkeit und Verlust der Stubenreinheit führen können.
War sein Anliegen grundlos, kann der Schiedsrichter den Spieler mit einer Verlängerung der gegnerischen Bedenkzeit oder einer Verkürzung der eigenen Bedenkzeit bestrafen.