Kumulative Kausalität liegt vor, wenn die Tatbeiträge der beiden Täter nur gemeinsam zum Erfolg führten, z. B. weil verabreichtes Gift in der jeweiligen Dosierung allein nicht tödlich gewirkt hätte.
Dabei hat die Erkenntnis ernüchternd gewirkt, dass die Rekonstruktion bis zu den eigentlichen Urfassungen (Autor) in aller Regel nicht zurückreichen kann.
Die Schrift habe auch „als Nährboden“ gewirkt für die Anerkennung der Notwendigkeit einer „dritten Option“ der Geschlechtlichkeit (vergleiche divers, nichtbinär).