Diskriminierung aufgrund des Alters kann sich prinzipiell gegen jede Altersgruppe richten, aber gewöhnlich richtet sie sich gegen Menschen oberhalb oder unterhalb eines bestimmten Alters.
In der Praxis werden deshalb gewöhnlich neben dem Sondernutzungsrecht auch die Kosten für die Unterhaltung des alleinig genutzten Gemeinschaftseigentums auf den entsprechenden Eigentümer übertragen.