Danach gab es einen vom Volk gewählten Rat der Stadt (anfangs noch nach dem britischen Mehrheitswahlrecht gewählt), dessen Mitglieder man als Stadtverordnete bezeichnet.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Fraktionsvorsitzenden und Fraktionssprecher im italienischen Abgeordnetenhaus und im Senat alle drei Monate neu gewählt werden.
Gewählt wurden Präsident und Vizepräsident sowie für den Nationalkongress die Hälfte der Abgeordneten und ein Drittel der Senatoren (jeweils drei in acht Provinzen).