Aufgrund der Bakterien- und Pilzkonzentration im Stuhl birgt diese Sexualpraktik besonders für Menschen mit geschwächtem Immunsystem ein gesundheitliches Risiko.
Nachgeburtsverhaltungen stellen ein großes gesundheitliches Risiko für das Muttertier dar und verursachen darüber hinaus erhebliche ökonomische Verluste in der Nutztierhaltung.
Auch das Vorliegen einer Schwangerschaft darf verheimlicht werden, sofern der Arbeitsplatz kein gesundheitliches Risiko für Schwangere darstellt, z. B. wegen Infektiosität oder Strahlenexposition.