Juristisch wurden sie in erster Instanz vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen, das Obergericht kam aber 2011 zu einem Schuldspruch, der vom Bundesgericht bestätigt wurde.
Beim ersten Prozess 1967 hatte die rein weiße Jury Killen freigesprochen und sieben Mitangeklagte für schuldig befunden, doch verbüßte keiner von ihnen eine Haftstrafe von mehr als sechs Jahren.
Bis auf zwei Mitangeklagte, die mangels Beweisen freigesprochen wurden, erhielten alle anderen Angeklagten Gefängnis- oder Zuchthausstrafen von mindestens einem Jahr.