Dergleichen Sendungen dürfen außer der Adresse, dem Datum und der Namensunterschrift nicht geschriebenes enthalten und müssen bei der Aufgabe frankiert werden.
Inlandssendungen, sofern nicht die Frankierung ausdrücklich vorgeschrieben ist, kann unfrankiert oder bis zum Bestimmungsort frankiert aufgegeben werden.
Mit modernen Papiernachbearbeitungsmaschinen können verschiedenartige Formulare / Belege zusammengeführt und auch kuvertiert und versandfertig frankiert werden.