Hierunter befanden sich auch besonders feuergefährliche Zelluloidfilme, die 1988 einen Brand verursachten, bei dem Teile der Archivbestände vernichtet wurden.
Nach diesem Brand wurden vom Marktrichter bei verschiedenen Anlässen Brandschutzmaßnahmen bei den Häusern und Betrieben verordnet und feuergefährliche Arbeiten im Ort verboten.