Es werden aber keine Dividenden ausgezahlt; zukünftige Dividendenzahlungen werden stattdessen diskontiert und damit bereits vorab im Kurswert berücksichtigt.
Würde die Wehrwirtschaft ihre Wechsel nun sofort diskontieren, müsste der Staat doch die erforderlichen Mengen an Banknoten auszahlen, so dass eine Bargeldvermehrung (Geldschöpfung) begönne.
Das Erteilen von Krediten gehörte allerdings nicht zu ihrem Geschäftszweck und das Diskontieren von Wechseln, die damals gebräuchlichste Form des Kaufmannskredits, war ihr untersagt.