Ein dort befindlicher Flurname belegt einen spätmittelalterlichen Sondersiechenhof als Quarantänestation, er sollte die Einschleppung von Seuchen verhindern.
Hier werden einige im Gesetz erwähnte vorsätzliche Tatbestandsmerkmale im Bereich der betrügerischen Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit mit Strafandrohung belegt.
Dieses Wort ist erstmals 1820 belegt und bezeichnete Liebeslieder im orientalischen Stil, die vor allem am Hof des Gospodars und bei reichen Bojaren vorgetragen wurden.
Die Balkone hatten Brüstungen aus vergoldeten schmiedeeisernen Gittern, und der hohe Giebel mit dem großen Atelierfenster war mit sächsischem Glimmerschiefer belegt.