Die Wahlfeststellung spielt für Fragen der rechtlichen Behandlung von nicht auflösbaren Zweifeln am Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen von Tatbestandsmerkmalen eine Rolle.
Nach morphologischen Merkmalen werden sie mit zahlreichen weiteren Überfamilien in eine im Detail nicht auflösbare Gruppe, die Nicht-obtectomeren Apoditrysia gestellt.